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Das Reemtsma Begabtenförderungswerk vergibt Stipendien an begabte Schüler und Studenten, deren Familien ihr Studium nicht oder nur sehr begrenzt unterstützen können.

Wer kann sich um ein Stipendium bewerben?

Für eine Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk können sich Schüler der Oberstufe (11. und 12. Klasse, auch Juniorstudenten) und Studenten an einer deutschen Fachhochschule oder Universität (ab dem 1. Fachsemester, alle Fachrichtungen) bewerben. Eine Bewerbung ist nur vor dem 30. Lebensjahr möglich.

Nach welchen Kriterien wird gefördert?

Neben den schulischen bzw. universitären Leistungen der Bewerber sind die besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung sowie die Höhe des Einkommens der Erziehungsberechtigten ausschlaggebend für die Bewilligung der Förderung. Weitere Kriterien wie z.B. soziales Engagement fließen in die Beurteilung des Bewerbers mit ein. Die einzelnen Kriterien werden von der Auswahlkommission bewertet.

Das monatliche Einkommen der Eltern darf 3.712 € (Schüler) bzw. 5.500 € (Studenten) brutto nicht übersteigen. 

Wie hoch ist der monatliche Förderbetrag?

Schüler erhalten eine monatliche Förderung von 105 €. Studenten bekommen 155 €. Studenten mit abgeschlossener Berufsausbildung werden mit 130 € gefördert.

Wie bewerbe ich mich um ein Stipendium?

Bitte senden Sie zunächst ein Motivationsschreiben an:
Reemtsma Begabtenförderungswerk
Max-Born-Straße 4
22761 Hamburg

oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

In diesem Schreiben sollten Sie ihre Motivation für Ihr Studium, in welchem Fachsemester Sie studieren und Ihr Alter angeben, und wie Sie vom Reemtsma Begabtenförderungswerk erfahren haben. Außerdem sind Notennachweise erwünscht: in jedem Fall ein Zeugnis der Oberstufe bzw. der Nachweis der Hochschulreife und, falls vorhanden, weitere Leistungsnachweise und die Ergebnisse der Zwischenprüfung. Daraufhin erhalten Sie die Bewerbungsunterlagen.

Nach Eingang der vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen braucht die Auswahlkommission ca. 8-12 Wochen Bearbeitungszeit um über einen Antrag auf Förderung zu entscheiden. Bewerber werden gebeten in dieser Zeit von Rückfragen abzusehen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung.

Wie sind die Bewerbungsfristen?

Die Bewerbungsfrist zu einem Sommersemester ist jeweils der 31. Januar des gleichen Jahres, die Bewerbungsfrist für ein Wintersemester ist der 31. Juli des gleichen Jahres. Bitte beachten Sie, dass uns Ihre Bewerbungsunterlagen spätestens zum jeweiligen Stichtag vollständig vorliegen müssen. Andernfalls können diese von der Auswahlkommission nicht berücksichtigt werden. Für eine Bewerbung zum nächsten Semester ist ein neuer Antrag mit aktuellen Nachweisen zu stellen.

Achtung: Bewerbungen können nur in den 2 Monaten vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, also vom 1.6.-31.7.20xx und vom 1.12.20xx-31.1.20yy. Bewerbungen, die außerhalb dieses Zeitraums bei uns eingehen, werden nicht berücksichtigt

Was passiert während der Förderung?

Wenn Ihrem Bewerbungsantrag zugestimmt wird, müssen Sie für jedes Semester (zum Semesterende) Ihre Noten bzw. Leistungen nachweisen und einen Bericht von 1-2 DIN A 4-Seiten über Ihren Ausbildungsverlauf verfassen. Zudem wird der regelmäßige Nachweis der Durchführung des Studiums per Immatrikulationsbescheinigung zu Beginn eines jeden Semesters verlangt (innerhalb von 4 Wochen nach Semesterbeginn).

Außerdem muss jährlich erneut nachgewiesen werden, dass das Einkommen der Erziehungsberechtigten die festgelegte Grenze nicht überschreitet.

Nach Absprache besteht auch die Möglichkeit der Förderung für einen während des Studiums zu absolvierenden Auslandsaufenthalt. Ein komplettes Studium im Ausland kann nicht gefördert werden.

Wann endet die Förderung?

Eine finanzielle Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk endet in der Regel mit dem Ende der Ausbildung: bei Schülern mit dem Abitur, für Studenten bei Abschluss ihres Studiums, spätestens aber mit dem Ende der Regelstudienzeit. Die Förderung endet mit dem 30. Lebensjahr.
Sie endet außerdem, wenn die notwendigen Nachweise über das Studium und das Einkommen nicht fristgerecht erbracht werden.

Was passiert nach der Förderung?

Da es sich bei der finanziellen Förderung um ein Stipendium handelt, muss das erhaltene Geld nicht zurückgezahlt werden. Für Stipendiaten besteht also nach Ablauf der Förderung keinerlei Verpflichtung gegenüber dem Reemtsma Begabtenförderungswerk.

Alle Stipendiaten sind auch nach Ablauf der Förderung herzlich willkommen sich über die Internetplattform als Ehemalige am Netzwerk des Begabtenförderungswerks zu beteiligen.

Was ist mit anderen finanziellen Beihilfen?

Eine Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk und der Bezug anderer finanzieller Beihilfen schließen sich nicht grundsätzlich aus. Sollten Sie z.B. BAFöG-Empfänger sein, können Sie sich gerne auch bei uns bewerben.

Das von uns gezahlte Stipendium wird nicht vom BAFöG abgezogen.

Noch Fragen?

Falls Sie noch Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne unter der oben angegebenen Adresse bzw. E-Mail-Adresse.